DAS RECHTLICHE DANACH

Viele Dinge werden durch das Jawort beim Standesamt geändert. Besonders rechtlich. Alles, was ihr beide, auch getrennt voneinander, während der Ehe erwirtschaftet, wird rechtlich geteilt, wenn ihr keine weiteren rechtlich verbindlichen Vereinbarungen trifft. Normalerweise gilt, wenn nicht anders vereinbart, dass das, was euch zuvor gehört hat, euer alleiniges Eigentum bleibt. Und falls einer von euch mit Glück ein Haus erben sollte, gehört dieses auch nur dem Erbenden. Nur Wertsteigerungen, die während eurer Ehe mit dem Haus einhergehen, werden in gleicher Höhe berechnet, aber nicht das Haus selbst.

RECHTLICHES NACH DER EHESCHLIESSUNG

Auch wenn ihr jetzt unmittelbare Verwandte seid, habt ihr nur in bestimmten Fällen die Möglichkeit, für den anderen medizinische Entscheidungen zu treffen oder die medizinischen Einzelheiten über den Gesundheitszustand eures Ehepartners vom Arzt zu erfahren. Ihr habt allerdings das Recht dazu, wenn es eine entsprechende Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gibt. Nach den gesetzlichen Vorschriften seid ihr im Falle eines Todes unmittelbare Erben voneinander. Vor allen tritt der gesetzliche Regelfall ein, wenn ihr nichts anderes beschlossen habt. Obwohl dieses Thema eher unbequem ist Es ist ratsam, dies vor der Hochzeit zu besprechen, eure Testamente zu regeln, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen abzuschließen und falls nötig einen Ehevertrag abzuschließen.

WIE SIEHT'S MIT DER STEUER NACH DER HOCHZEIT AUS?

In Deutschland werden Sie beide automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Wenn ihr bereits Kinder habt, könnte es auch eine andere Steuerklasse geben. Ihr habt die Möglichkeit, die Steuerklasse anzupassen, abhängig davon, wer höhere Einkommen hat. Es ist auch bemerkenswert, dass ihr zwar erst im Dezember verheiratet sein könntet, aber dennoch die neue Steuerklasse für das gesamte laufende Jahr anwendbar ist. Ihr solltet auch als Paar die Steuererklärung abgeben, da euch dadurch einige Vorteile ergeben.